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Artikel 5 · BT-Drs. 19/22786 · S. 171

Zu Artikel 5 (Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Inhaltsübersicht wird entsprechend der Änderungen des SAG angepasst.

Zu Nummer 2
Durch die Änderung in Absatz 1 Nummer 3 wird sichergestellt, dass nach der Änderung des Artikels 2 Absatz 5
CRD entsprechend der erweiterten Ausnahme die nunmehr dort aufgelisteten Unternehmen nicht weiter vom An-
wendungsbereich des SAG erfasst werden. Diese Änderung ist notwendig, weil ansonsten die rechtlich selbstän-
digen Förderinstitute zwar grundsätzlich aus dem Anwendungsbereich des SAG herausfallen und daher grund-
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sätzlich auch keine Sanierungsplanung betreiben müssen. In bestimmten Sonderkonstellationen, wenn diese För-
derinstitute übergeordnete Unternehmen einer Gruppe sind, fallen sie allerdings über § 10a Absatz 1 KWG doch
in den Anwendungsbereich des SAG, da das KWG einen breiteren Anwendungsbereich hat als das SAG.
Die neuen Absatz 2 bis 4 dienen der Anpassung an Artikel 29 SRMR und berücksichtigen, dass im Bereich der
direkten Zuständigkeit des Ausschusses (des Single Resolution Board – SRB) dieser sich zur Umsetzung seiner
Beschlüsse und Mitteilungen der nationalen Abwicklungsbehörden bedient. Wird demnach die BaFin in ihrer
Funktion als nationale Abwicklungsbehörde für den Ausschuss (SRB) tätig, sind bei der Umsetzung der Vorgaben
des SRB aufgrund der seiner Entscheidung zugrundeliegenden Feststellungen für die BaFin maßgeblich; eine
Überprüfung und eigene Bewertung ist der BaFin insofern nicht möglich. Eine entsprechende Regelung beinhal-
tete bislang § 77 Absatz 1a für die Umsetzung einer Abwicklungsentscheidung des SRB. Da die BaFin aber auch
in anderen Fällen nach Vorgaben des SR

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 36.828 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/22786, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 652.954–689.782 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert a0af3dfef545c27d….

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