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Artikel 3 · BT-Drs. 19/22779 · S. 19
Zu Artikel 3 (Änderung des Atomgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Atomgesetzes) Zu Nummer 1 Der neue § 21 Absatz 1b AtG eröffnet in Anlehnung an § 21 Absatz 5 AtG die Möglichkeit, landesrechtliche Gebührentatbestände auch für Entscheidungen über die Genehmigung von atomrechtlichen Maßnahmen im Sinne des § 57b Absatz 2 Satz 2 zu schaffen. Insoweit wird das atomrechtliche Bundeskostenrecht zurückgenommen, wie es § 21 Absatz 5 AtG subsidiär auch bisher für alle nicht explizit geregelten Tatbestände vorsieht. Möglich ist dies, weil es dem Bund im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung nach Artikel 85 GG zwar zusteht, das Ver- waltungsverfahren inklusive der Kosten zu regeln, er solche Regelungen aber auch ganz oder teilweise den Län- dern überlassen kann. Eine Regelung durch die Länder, konkret hier durch das Land Niedersachsen, ist zweck- mäßig, da die im Rahmen des § 57b AtG anfallenden Genehmigungsverfahren zur Schachtanlage Asse II alleine durch Behörden des Landes Niedersachsen geführt werden. Diesem wird es durch die vorgeschlagene, bereichs- spezifische Rücknahme des Bundeskostenrechts möglich, kostendeckende, maßgeschneiderte und flexible Kos- tenregelungen speziell für den Sonderfall der Schachtanlage Asse II zu schaffen. Diese Ausnahme erstreckt sich nicht auf Zustimmungen der atomrechtlichen Aufsicht über Endlager für atomare Abfälle durch das BASE oder andere Entscheidungen von Bundesbehörden. Für das Strahlenschutzrecht bedarf es einer entsprechenden Regelung nicht, da Kosten für die einschlägigen Ge- nehmigungen nach § 183 Absatz 5 Strahlenschutzgesetz bereits heute nach Landesrecht erhoben werden können. Drucksache 19/22779 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 2 Am 8. Juli 2014 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2014/87/
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.841 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/22779, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.698–74.539 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e1ab1aeac88c599f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP