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Artikel 1 · BT-Drs. 19/22779 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung des Standortauswahlgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Standortauswahlgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Änderung von § 21 Absatz 3 erklärt das bisher geltende Prinzip der allgemeinen Standortsicherung über ein
Einvernehmensverfahren vorerst für weiter anwendbar, endend mit der Feststellung der übertägig zu erkundenden
Standorte durch das Gesetz nach § 15 Absatz 3 StandAG. Um dem BASE ausreichend Zeit zu geben, im An-
schluss für diese Gebiete sichernde Allgemeinverfügungen nach § 21 Absatz 4 (zukünftig Absatz 5) zu erlassen,
ist danach eine Übergangszeit von weiteren sechs Monaten vorgesehen.
Um den Fortschritt des Standortauswahlverfahrens bei der Sicherung zu berücksichtigen, wird die Sicherung be-
schränkt auf die identifizierten Gebiete nach § 13 Absatz 2 StandAG, die nach Anwendung von Ausschlusskrite-
rien und Mindestanforderungen weiter für die Standortauswahl in Betracht kommen, sowie die Gebiete, für die
dies aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten vorerst noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Ge-
biete, die nach dem Teilgebietebericht nicht für die Endlagerung in Betracht kommen, werden aus der Sicherung
entlassen. Sollten sich, insbesondere in Folge der der Fachkonferenz Teilgebiete, Änderungen am Teilgebietebe-
richt ergeben, bezieht sich die Sicherung stets auf die aktuellste Fassung des Teilgebieteberichts.
Da damit nur solche Gebiete weiter der Sicherung unterliegen, für die bereits durch den Teilgebietebericht fest-
gestellt ist, dass sich dort passende Wirtsgesteinformationen befinden, beziehungsweise die Datenlage für eine
solche Beurteilung nicht ausreicht, kann die bisher in § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG vorgesehene vorgeschaltete
Einzelfallprüfung durch die Länderbehörden, ob in dem entsprechenden Gebiet relevante Wirtsgesteinformatio-
nen bestehen, entf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.943 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/22779, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 52.120–64.063 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e1ab1aeac88c599f….

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