Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/22774 · S. 27
Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes)
Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes) Zu Nummer 1 Die Änderungen passen die Inhaltsübersicht an die Änderungen und Neuaufnahme der Vorschriften an. Drucksache 19/22774 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 2 Der bisherige Inhalt des Absatzes 3 ist nicht mehr erforderlich, da die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 durch eine Rechtsverordnung konkretisiert werden. Die Regelung durch Rechtsverordnung ermöglicht eine fle- xible Anpassung an die im Zuge der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes gewonnenen Erfahrungen und die technische Entwicklung. Zu Nummer 3 Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des § 40. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a Die für die Ausstellung von Pässen und Ausweisen bedeutsame Tatsache des Vorliegens von Passversagungs- oder -entziehungsgründen (§ 3 Absatz 2 Nummer 4) sowie waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse (§ 3 Absatz 2 Nummer 7 und 8) werden 30 Tage nach dem Wegzug und der Auswertung der Rückmeldung gelöscht (§ 14 Absatz 2 Satz 3). Wenn mit keiner Rückmeldung zu rechnen ist, weil die Personen ins Ausland verziehen oder von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet werden, erfolgt die Löschung bereits 30 Tage nach dem Weg- zug oder der Abmeldung von Amts wegen. Die gelöschten Daten können im Fall einer Wiederanmeldung bei einer anderen Meldebehörde im Rahmen des Rückmeldeverfahrens nicht mehr übermittelt werden. Die Regelung kann daher dazu führen, dass eine Person trotz der Tatsache des Vorliegens von Passversagungs- oder -entzie- hungsgründen einen Pass oder Ausweis erhält und Strafverfolgungsbehörden bei einer Hausdurchsuchung nicht mehr angezeigt wird, dass waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse vorliegen. Die Speicherdauer
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.625 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/22774, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 79.980–107.605 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9a1d97fa4bc337c2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP