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Artikel 1 · BT-Drs. 19/22504 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 6.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Durch die Änderung wird die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von 299 auf 280 reduziert.
Dadurch ändert sich das Verhältnis von Wahlkreis- und Listenmandaten, da es bei der gemäß Absatz 1 festgeleg-
ten Ausgangssitzzahl von 598 Abgeordneten verbleibt.
Durch den höheren Anteil der aus den Landeslisten zu besetzenden Sitze ist es wahrscheinlicher, dass zukünftig
ein höherer Anteil der Direktmandate von der in der Wahl nach Landeslisten ermittelten Sitzzahlen abgerechnet
werden können und dadurch weniger Überhangmandate ausgeglichen werden müssen.
Die Ausgangssitzzahl erhöht sich durch die nach den gesetzlichen Bestimmungen in § 6 Absatz 5 Satz 5 und in
§ 6 Absatz 6 Satz 5 angeordneten Sitzzahlerhöhungen.
Zu Nummer 3 (§ 6)
Zu Buchstabe a
Absatz 5 regelt, wie bisher, die Erhöhung der Gesamtsitzzahl für die endgültige Sitzverteilung in der zweiten
Stufe der Sitzverteilung nach Absatz 6.
Nach Satz 1 wird die Gesamtsitzzahl so weit erhöht, bis jede Partei bei der bundesweiten Oberverteilung nach
Absatz 6 Satz 1 die Summe der Sitze, die den Landeslisten dieser Partei nach Maßgabe des Absatzes 5 Sätze 2
und 3 zugeordnet sind, erhält.
Für die Ermittlung der den Landeslisten der Partei zugeordneten Sitze wird nach Satz 2 jeder Landesliste der
höhere Wert aus entweder der Zahl der von der Partei im Land errungenen Wahlkreissitze oder aus dem auf ganze
Sitze gerundeten Mittelwert zwischen diesen und den für die Landesliste in der ersten Stufe nach den Absätzen 2
und 3 ermittelten Sitzen zugeordnet. Bei dieser das Maß der notwendigen Erhöhung der Gesamtsitzzahl bestim-
menden Ermittlung der den Landeslisten zuzuo

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.538 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/22504, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.993–28.531 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d75c3aff90dd69ec….

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