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Artikel 2 · BT-Drs. 19/22126 · S. 44
Zu Artikel 2 (Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung) Zu Nummer 1 Der Wortlaut der Vorschrift wird an die geänderte Bezeichnung des BAS angepasst. Die Änderung steht in Zu- sammenhang zu den Änderungen in Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a. Durch die in der Vorschrift enthaltenen Bezugnahmen auf § 12 Absatz 1 und Absatz 2 KHG ist eine einheitliche Bezeichnung erforderlich, um Wider- sprüche durch unterschiedliche Bezeichnungen zu vermeiden. Zu Nummer 2 Der Wortlaut der Vorschrift wird an die geänderte Bezeichnung des BAS angepasst. Die Änderung steht in Zu- sammenhang zu Änderungen in Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a. Durch die in der Vorschrift enthaltenen Bezug- nahmen auf § 12 Absatz 2 KHG ist eine einheitliche Bezeichnung erforderlich, um Widersprüche durch unter- schiedliche Bezeichnungen zu vermeiden. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Die Regelung enthält eine notwendige Anpassung an die Vorgaben des SGB V für die Nutzung der Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Die Änderung steht in Zusammenhang zu der Regelung im KHG nach Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/22126 Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, durch welche der Krankenhausstrukturfonds verlängert wird, und zu dem durch Artikel 1 Nummer 4 neu geregelten Krankenhauszukunftsfonds, durch den es erforderlich ist, den Fördertatbestand hier anzupassen, um diesen nutzbar zu machen. Zu Buchstabe b Die bisherige Förderung integrierter Notfallstrukturen aus dem Krankenhausstrukturfonds bleibt neben dem neuen Fördertatbestand des Krankenhauszukunftsfonds zur Modernisierung von Notfallkapazitäten bestehen. Die geänderte Formulierung löst sich von dem im Rahmen der laufenden Diskussion über die Reform der Notfallver- sorgung geprä
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 39.482 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/22126, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 165.337–204.819 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 04a953e878a60f9e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP