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Artikel 5 · BT-Drs. 19/22139 · S. 26

Zu Artikel 5 – Änderung des Raumordnungsgesetzes

Zu Artikel 5 – Änderung des Raumordnungsgesetzes
Zu Nummer 1 (§ 15)
Zu Buchstabe a (Absatz 1 Satz 1)
Mit der Änderung soll geregelt werden, dass das Raumordnungsverfahren nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7
durchgeführt wird. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf § 15 Absatz 5 Raumordnungsgesetz, wonach das Raum-
ordnungsverfahren zukünftig im Regelfall nur auf Antrag des jeweiligen Vorhabenträgers durchgeführt werden
soll. Damit soll der Träger der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme zukünftig im jeweiligen Einzelfall
individuell entscheiden, ob er die Durchführung eines vorgelagerten Raumordnungsverfahrens für sich als ziel-
führend oder entbehrlich ansieht. Daneben soll es bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen von der für Raumord-
nung zuständigen Landesbehörde eingeleitet werden.
Zu Buchstabe b (Absatz 2 Satz 2 – neu –)
Mit der Regelung soll die Digitalisierung des Raumordnungsverfahrens weiterentwickelt werden. Indem der für
die Durchführung des Raumordnungsverfahrens nach § 15 Absatz 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz zuständigen
Behörde die Verfahrensunterlagen in einem verkehrsüblichen elektronischen Format zur Verfügung gestellt wer-
den sollen, soll der Ablauf des Raumordnungsverfahrens weiter beschleunigt werden. Diese Regelung ist an das
bis zum 31. März 2021 befristete Planungssicherstellungsgesetz angelehnt, das auch für das Raumordnungsgesetz
gilt. Die Neuregelung soll in Bezug auf das Raumordnungsverfahren Vorrang gegenüber den Regelungen des
Planungssicherstellungsgesetzes haben.
Zu Buchstabe c (Absatz 3)
Die geänderten Regelungen des Absatzes 3 zur Digitalisierung des Verfahrens sind an das bis zum 31. März 2021
befristete Planungssicherstellungsgesetz angelehnt, das auch für das Raumordnungsgesetz gilt. Die Neuregelung
soll in Bezug auf das Raumordnungsverf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.458 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/22139, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.129–107.587 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 71632e04de551f52….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP