Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/22139 · S. 16
Zu Artikel 1 – Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Zu Artikel 1 – Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung Zu Nummer 1 (§ 48) Die Aufzählung der erstinstanzlichen Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichts- höfe in § 48 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung soll um wichtige infrastrukturelle Großvorhaben er- weitert werden, die an Bedeutung und Komplexität mit den dort bereits genannten Projekten vergleichbar sind. Die Konzentration des gerichtlichen Verfahrens auf eine Tatsacheninstanz trägt zur Beschleunigung der Planungs- verfahren insgesamt und zu schnellerer Rechtssicherheit für alle Beteiligten bei. Zu Buchstabe a (Absatz 1 Satz 1) Zu Doppelbuchstabe aa (Nummer 3a – neu –) Durch die Einfügung von Nummer 3a in § 48 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung soll die erstinstanzli- che Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte auf Streitigkeiten über die Errichtung, den Betrieb und die Ände- rung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern ausge- dehnt werden. Der Ausbau der Windenergie an Land ist unter anderem deshalb zurückgegangen, weil oftmals Rechtsstreitigkeiten über Genehmigungen geführt werden. Die Verkürzung des Instanzenzugs beschleunigt die Erwirkung einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung. Dies hilft, Ausbauziele für Windenergie an Land zu errei- chen, was von zentraler Bedeutung für die Energiewende ist. Zu Doppelbuchstabe bb (Nummer 8) Die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte soll auf Streitigkeiten über Planfeststellungsver- fahren für Landesstraßen ausgedehnt werden. Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren sind typischerweise äußerst umfangreich, komplex und weisen schwierige Rechtsfragen sowie fachspezifische Fragestellungen auf. Es handelt sich häufig um bedeutende Infrastrukturvorhaben, der
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.913 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/22139, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 45.489–71.402 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 71632e04de551f52….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP