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Artikel 4 · BT-Drs. 19/21988 · S. 23
Zu Artikel 4 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes) Zu Nummer 1 § 5 Absatz 3 Satz 2 – aufgehoben – Die Regelung in § 5 Absatz 3 Satz 2 BKGG wird gestrichen, da sich die geregelte Folge bereits aus § 6a Absatz 1a Nummer 3 BKGG ergibt. Kinderzuschlag kann nur über die erweiterte Zugangsmöglichkeit nach § 6a Absatz 1 BKGG bezogen werden, wenn kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem Zweiten oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhält. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a § 6 Absatz 1 Die Änderung vollzieht die Änderung des § 66 Absatz 1 EStG nach. Zu Buchstabe b § 6 Absatz 2 Mit der Änderung in Absatz 2 wird die Höhe des Kindergeldanspruchs für Vollwaisen und Kinder, die den Auf- enthalt ihrer Eltern nicht kennen, an die in Absatz 1 geregelte Höhe des Kindergeldes für erste Kinder angepasst. Zu Nummer 3 § 6a Absatz 1 Nummer 3 Bei den Änderungen in § 6a Absatz 1 Nummer 3 BKGG handelt es sich um Klarstellungen. Die Hilfebedürftigkeit wird, wie in § 9 SGB II vorgesehen, ermittelt, jedoch wird bei der Ermittlung des Einkommens nach Absatz 8 Satz 1 beim Kinderzuschlag ein anderer Bemessungszeitraum als nach den Regelungen des SGB II zu Grunde gelegt. Drucksache 19/21988 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die neuen Sätze 2 und 3 des Absatzes 1 Nummer 3 stellen klar, dass Wohngeld bei der Prüfung der Hilfebedürf- tigkeit im Sinne des § 9 SGB II zu berücksichtigen ist (siehe auch Urteil des BSG vom 30. Oktober 2019, B 4 KG 1/19 R, Rn. 21 ff). Reicht der Kinderzuschlag zusammen mit dem eigenen Einkommen und Vermögen der Eltern nicht aus, damit keine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II besteht, wird geprüft, ob zusammen mit Wohngeld keine Hilfebedürftigkeit mehr besteht. Kinderzuschlag und Wohngeld können parallel bezogen werden und sind beide vorrangig
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.393 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/21988, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 60.391–66.784 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert 8851492a5617cccd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP