Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/21985 · S. 15
Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 1 § 33 Absatz 2a – neu – Menschen mit Behinderungen können bei Einschränkung ihrer körperlichen Beweglichkeit Aufwendungen für behinderungsbedingte Fahrtkosten entstehen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 soll die mit BMF-Schreiben vom 29. April 1996 (BStBl I S. 446) und vom 21. November 2001 (BStBl I S. 868) geregelte Anerkennung von Fahrtkosten von Menschen mit Behinderungen durch eine Pauschalierungsregelung in § 33 EStG ersetzt werden. Damit sollen die betroffenen Steuerpflichtigen von den bestehenden Nachweispflichten und die Finanzämter von Prüfungstätigkeiten entlastet werden. Drucksache 19/21985 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anstelle des bisherigen individuellen und aufwändigen Einzelnachweises der behinderungsbedingt entstandenen Fahrtkosten wird in Absatz 2a eine Pauschbetragsregelung in Höhe der bisher geltenden Maximalbeträge einge- führt. Damit sollen die durch die Behinderung veranlassten Aufwendungen für unvermeidbare Fahrten, bei denen es sich im Grundsatz um außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Absatzes 2 handelt, abgegolten werden. Der Pauschbetrag beträgt 900 Euro bei Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen „G“. Für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), Blinde (Merkzeichen „Bl“) und hilflose Menschen (Merkzeichen „H“) können nach den bisher geltenden Regelungen in den Grenzen der Angemessenheit nicht nur Aufwendungen für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten, sondern auch für Freizeit-, Erholungs- und Besuchs- fahrten berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird für diese Fallkonstellationen ein Pauschbetrag von 4 500 Euro normiert.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.944 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/21985, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.726–37.670 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert 7baedee2d74d5484….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP