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Artikel 9 · BT-Drs. 19/21987 · S. 33

Zu Artikel 9 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 9 (Inkrafttreten)
Zu Absatz 1
Die Inkrafttretensregelung berücksichtigt, so zügig wie möglich Rechtssicherheit für die Anwender der neuen
Datenverarbeitungsprozesse zu schaffen. Ein gebündeltes zeitversetztes Inkrafttreten ist für diejenigen Verfahren
vorgesehen, die einen größeren Anpassungsbedarf erfordern.
Zu Absatz 2
Das zeitversetzte Inkrafttreten stellt sicher, dass die Behörden ihre Verfahren den veränderten technischen Gege-
benheiten anpassen können. Zugleich muss den Behörden ausreichend Zeit eingeräumt werden, auch ihre papier-
basierten Verfahren dahingehend anzupassen, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eingeräumt
wird, in die Einholung von Nachweisen durch die zuständige Stelle auch mittels automatisiertem Datenabruf ein-
zuwilligen.
Drucksache 19/21987 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewäh-
rung von Familienleistungen (NKR-Nummer 5163, BMI)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
Jährlicher Zeitaufwand: -588.000 Stunden (ø -35 Min./Fall)
(-14,7 Mio. Euro, ø -14 Euro/Fall)
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
davon aus Informationspflichten:
Einmaliger Erfüllungsaufwand:
-104.000 Euro (ø -2 Euro/Fall)
-104.000 Euro
ca. 1,0 Mio. Euro (<1 Euro/Fall)
Verwaltung
Bund
Jährlicher Erfüllungsaufwand: -1,5 Mio. Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand:
Länder und Kommunen
1,5 Mio. Euro
Jährlicher Erfüllungsaufwand: -3,7 Mio. Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand: 3,0 Mio. Euro
‘One in one out’-Regel Im Sinne der ‚One in one out‘-Regel der Bundesregie-
rung stellt der jährliche Erfüllu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.843 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/21987, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 92.965–116.808 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 3893e4df3c3bbc05….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP