Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 19/21987 · S. 29
Zu Artikel 6 (Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)
Zu Artikel 6 (Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Folgeänderung aufgrund der Einfügung eines zusätzlichen Absatzes 2. Drucksache 19/21987 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 1 eröffnet zunächst den nach § 12 Absatz 1 zuständigen Behörden die Möglichkeit, das Daten- abfrage- und Übermittlungsverfahren gemäß § 108a SGB IV zu nutzen. Das Verfahren nach § 108a SGB IV ist zur Entlastung von Antragstellerinnen und Antragstellern vorgesehen, indem es die Vorlage der schriftlichen Ent- geltbescheinigungen der maßgeblichen zwölf Monate vor der Geburt des Kindes durch den Berechtigten durch die elektronische Abfrage und Übermittlung der maßgeblichen Entgeltbescheinigungsdaten durch die Elterngeld- stelle ersetzt. Abgefragt werden dabei dieselben Daten, die auch den schriftlichen Entgeltbescheinigungen ent- nommen und der Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Einkommens aus nichtselbständiger Erwerbs- tätigkeit zugrunde gelegt werden. Soweit die zuständige Stelle die Möglichkeit hierzu eröffnet hat, steht es An- tragstellerinnen und Antragsteller frei, von dem Angebot Gebrauch zu machen. Im Übrigen bleibt § 60 SGB I unberührt. Können die Entgeltbescheinigungsdaten im Verfahren nach § 108a SGB IV nicht ermittelt werden, sind die Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichtet, ihre Entgeltbescheinigungen wie bisher selbst beizu- bringen. § 9 Absatz 2 Satz 2 regelt im Verhältnis zu den Antragstellerinnen und Antragstellern, dass die nach § 12 Absatz 1 zuständige Behörde die Abfrage und Übermittlung der Entgeltbescheinigungen nach § 108a SGB IV nur dann beauftragen darf, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller ihr gegenüber sowohl in die Datenabfrage als auch in die Datenübermittl
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.052 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/21987 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/21987, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 80.212–84.264 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 3893e4df3c3bbc05….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP