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Artikel 6 · BT-Drs. 19/21987 · S. 29

Zu Artikel 6 (Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Folgeänderung aufgrund der Einfügung eines zusätzlichen Absatzes 2.
Drucksache 19/21987 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Buchstabe b
§ 9 Absatz 2 Satz 1 eröffnet zunächst den nach § 12 Absatz 1 zuständigen Behörden die Möglichkeit, das Daten-
abfrage- und Übermittlungsverfahren gemäß § 108a SGB IV zu nutzen. Das Verfahren nach § 108a SGB IV ist
zur Entlastung von Antragstellerinnen und Antragstellern vorgesehen, indem es die Vorlage der schriftlichen Ent-
geltbescheinigungen der maßgeblichen zwölf Monate vor der Geburt des Kindes durch den Berechtigten durch
die elektronische Abfrage und Übermittlung der maßgeblichen Entgeltbescheinigungsdaten durch die Elterngeld-
stelle ersetzt. Abgefragt werden dabei dieselben Daten, die auch den schriftlichen Entgeltbescheinigungen ent-
nommen und der Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Einkommens aus nichtselbständiger Erwerbs-
tätigkeit zugrunde gelegt werden. Soweit die zuständige Stelle die Möglichkeit hierzu eröffnet hat, steht es An-
tragstellerinnen und Antragsteller frei, von dem Angebot Gebrauch zu machen. Im Übrigen bleibt § 60 SGB I
unberührt. Können die Entgeltbescheinigungsdaten im Verfahren nach § 108a SGB IV nicht ermittelt werden,
sind die Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichtet, ihre Entgeltbescheinigungen wie bisher selbst beizu-
bringen.
§ 9 Absatz 2 Satz 2 regelt im Verhältnis zu den Antragstellerinnen und Antragstellern, dass die nach § 12 Absatz 1
zuständige Behörde die Abfrage und Übermittlung der Entgeltbescheinigungen nach § 108a SGB IV nur dann
beauftragen darf, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller ihr gegenüber sowohl in die Datenabfrage als
auch in die Datenübermittl

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.052 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/21987, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 80.212–84.264 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 3893e4df3c3bbc05….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP