Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 19/21986 · S. 31
Zu Artikel 7 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) Zu Nummer 1 und Nummer 2 Die Ausgestaltung des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens folgt im Wesentlichen den Vorgaben des Pass- rechts. Für die Gestaltung von Pässen sehen die Vorgaben der ICAO (Doc 9303, Machine Readable Travel Documents Seventh Edition, 2015, Part 4: Specifications for Machine Readable Passports (MRPs) and other TD3 Size MRTDs, S. 14, 11/II) für die „Visual Inspection Zone (VIZ)“, d.h. die visuell lesbare Zone des Passes, vor, das Geschlecht durch einen Großbuchstaben in der Sprache des ausstellenden Staates wiederzugeben, und zwar zu- nächst – als Standard – ohne weiteren Zusatz, wenn es sich um „F“ für das weibliche Geschlecht, „M“ für das männliche Geschlecht und „X“ bei „unspecified“ handelt. Andernfalls wäre nach dem anderen einschlägigen Großbuchstaben in der Sprache des ausstellenden Staates ein Schrägstrich und hiernach ein „X“ wiederzugeben. Die meisten Staaten folgen der ersten Variante, so auch der vorliegende Entwurf. Die Angabe des Geschlechts auf der Passkarte sollte daher „X“ lauten, wenn der Passinhaber weder dem männli- chen noch dem weiblichen Geschlecht angehört. Mit dieser Lösung wird den internationalen Gepflogenheiten im Reiseverkehr gefolgt und vermieden, dass der betroffene Personenkreis Schwierigkeiten bei der Einreise in fremde Länder hat. Vor diesem Hintergrund sind die sichtbar aufgebrachten Angaben auf dem Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium gemäß § 78 Absatz 1 Satz 3 Nummer 16 AufenthG entsprechend den Vor- gaben im Passrecht anzupassen. Personen, deren Angabe zum Geschlecht nach § 45b PStG geändert wurde, sollen die Möglichkeit bekommen, auf eigenen Antrag ein Dokument ausgestellt zu bekommen, das die Angabe ihres bisherigen Geschlechts e
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.840 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/21986, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 89.166–95.006 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 69079618f7bfd83e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP