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Artikel 6 · BT-Drs. 19/21986 · S. 31

Zu Artikel 6 (Änderung des eID-Karte-Gesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des eID-Karte-Gesetzes)
Wie auch bei der Beantragung von Pässen und Personalausweisen soll bereits bei Beantragung einer eID-Karte
der Antragsdatensatz im entsprechenden Register gespeichert werden können. Dies wird durch die Anpassung der
Formulierung klargestellt.

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Herkunft

BT-Drs. 19/21986, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 88.876–89.166 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 69079618f7bfd83e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP