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Artikel 14 · BT-Drs. 19/21986 · S. 34

Zu Artikel 14 (Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung)

Zu Artikel 14 (Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung)
Zu Nummer 1
Im ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (für die Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose
gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 AufenthG, für die Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und
Verarbeitungsmedium gemäß § 78 Absatz 1 Satz 1 AufenthG sowie Vordrucke für Aufenthaltstitel nach einheit-
lichem Vordruckmuster gemäß § 78a Absatz 1 Satz 1 AufenthG) soll grundsätzlich der gleiche Maßstab an Si-
cherheitsanforderungen wie im Passwesen gelten, soweit in den Aufenthaltstiteln und Ausweisdokumenten Licht-
bilder digital verarbeitet werden.
Manipulationen des Lichtbilds durch „Morphing“ sollen künftig erschwert werden. Das Lichtbild ist künftig aus-
schließlich digital zu erstellen und ggf. zu übermitteln. Eine ausländische Person hat bei der Lichtbilderstellung
die Wahl. Sie kann das Lichtbild durch einen Dienstleister der Privatwirtschaft erstellen lassen. Der Dienstleister
muss sicherstellen, dass eine elektronische, medienbruchfreie Übermittlung eines unbearbeiteten Lichtbilds an
die Ausländerbehörde auf sicherem Weg erfolgt. Darüber hinaus kann eine ausländische Person das Lichtbild vor
Ort in der Ausländerbehörde erstellen lassen, sofern die Behörde über Lichtbildaufnahmegeräte verfügt. Auslän-
derbehörden werden nach Bedarf ausgestattet.
Das ausländerrechtliche Dokumentenwesen orientiert sich an den passrechtlichen Vorgaben. Dies gilt insbeson-
dere im Hinblick auf die Sicherheitsanforderungen an digital verarbeitete Lichtbilder bei Aufenthaltstiteln und
Ausweisdokumenten. Vor diesem Hintergrund wird für die Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2
bis 4 AufenthG mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium gemäß § 78 Absatz 1 Satz 1 AufenthG
sowie in den

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.211 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/21986, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 102.165–105.376 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 69079618f7bfd83e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP