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Artikel 4 · BT-Drs. 19/21982 · S. 16
Zu Artikel 4 (Änderung der Vergabeverordnung)
Zu Artikel 4 (Änderung der Vergabeverordnung) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Mit der Einfügung wird im Einklang mit Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU klargestellt, dass die hier geregelte Mindestfrist für die Einreichung von Angeboten für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gilt. Nur bei diesem Verfahren werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die eingereichten Teilnahmeanträge geprüft und aus dem Kreis der Bewerber nach § 52 VgV diejenigen Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden. Beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb fehlt dieser erste Schritt; das Verfahren beginnt viel- mehr unmittelbar mit der gezielten Aufforderung einzelner Unternehmen, die nach Einschätzung des öffentlichen Auftraggebers die Leistung erbringen können. In diesem Fall ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestfrist für die Übermittlung der Angebote zu setzen. Die Fristsetzung ist lediglich am Maß- stab des § 20 Absatz 1 VgV zu messen; allerdings wird der öffentliche Auftraggeber die Fristsetzung bereits aus Eigeninteresse angemessen ansetzen, um ein valides Angebot zu erhalten. Aufgrund seines besonderen Ausnah- mecharakters sind damit beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach Würdigung der Gesаm- tumstände grundsätzlich auch sehr kurze Fristen denkbar, die insbesondere beim Vorliegen äußerst dringlicher, zwingender Gründe nach § 14 Absatz 4 Nummer 3 VgV auch bis zu 0 Tage betragen können. Auch die Europäi- sche Kommission bestätigt in ihrer Mitteilung vom 1. April 2020 (2020/C 108 I/01) dass bei einem Verhand- lungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb „keine Anforderungen hinsichtlich der Veröffentlichung, der Fristen oder der Mindestanzahl der zu konsultierenden Bewerber oder sonstige verfa
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.946 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/21982, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 42.597–48.543 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1e3c6481c3e8c7ed….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP