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Artikel 3 · BT-Drs. 19/21982 · S. 16

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Zu Nummer 1
Seit 2016 enthält § 114 Absatz 1 GWB eine Berichtspflicht der obersten Bundesbehörden und der Länder. Diese
Verpflichtung steht im Kontext der Berichtspflichten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Europäi-
schen Kommission. Die gemäß § 114 Absatz 1 GWB einzureichenden Berichte versetzen die Bundesregierung in
den Stand, den Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien zum Monitoring der Anwendung des Vergaberechts ange-
messen nachzukommen. Diese Vorgaben ergeben sich aus Artikel 45 der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe, Artikel 83 der Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftrags-
vergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG und Artikel 99 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im
Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/17/EG. Die Berichte der obersten Bundesbehörden und der Länder bilden die Grundlage für die Monito-
ringberichte der Bundesrepublik Deutschland. Um auf nationaler Ebene pragmatisch und im Einzelfall auf Ver-
schiebungen der Fristen zur Einreichung der Berichte der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen
Kommission sowie der darin erfassten Berichtszeiträume reagieren zu können, wird die Vorschrift durch die Strei-
chung des festlegten Berichtsturnus flexibler gestaltet. Das jeweils verbindliche Fälligkeitsdatum für die Berichte
wird zukünftig ausschließlich den zur jeweiligen Bestimmung des Umfangs der Berichtspflicht ohnehin ergehen-
den Anfo

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.030 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/21982, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.567–42.597 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1e3c6481c3e8c7ed….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP