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Artikel 1 · BT-Drs. 19/21980 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Im Rahmen der Änderungen des BQFG durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Hinweis in Satz 3
aufgenommen, ohne den früheren Satz 4 zu streichen. Mit der Neufassung des Absatzes wird dies nachgeholt und
klargestellt. Es handelt sich um keine inhaltliche Änderung.

Zu Nummer 2
Bei reglementierten Berufen statuiert das BQFG bisher keinen allgemeinen Anspruch auf Gleichwertigkeitsfest-
stellung. § 13 Absatz 1 enthält bisher lediglich eine Klarstellung, dass die Gleichwertigkeitsfeststellung inzident
im Verfahren zur Erteilung einer Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines vom Bund reglementierten Berufs
(Berufserlaubnis) vorgenommen wird.
Mit dem neuen Satz 2 soll geregelt werden, dass sowohl im Rahmen eines Berufszugangsverfahrens als auch
unabhängig vom Antrag auf Erteilung der Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung des reglementierten Berufes
ein Anspruch auf gesonderte Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit dem
inländischen Referenzberuf per separatem Bescheid besteht.
Wird die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem reglementierten Beruf beantragt, müssen
– neben einem gleichwertigen Ausbildungsstand – vielfach weitere Voraussetzungen erfüllt sein (zum Beispiel
Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung, Sprachkompetenz). Alle Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt der
Erteilung der Erlaubnis vorliegen. Ein positiver Abschluss des Verfahrens ist nur möglich, wenn das Vorliegen
aller Voraussetzungen nachgewiesen werden kann. Hierdurch kann einem Antragsteller der Nachweis der Gleich-
wertigkeit seines Ausbildungsstandes verwehrt werden. Daher soll künftig, sofern es dem/der Antragstellenden
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Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.230 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/21980, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.533–46.763 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 7e5965fa8b7ad38d….

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