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Artikel 4 · BT-Drs. 19/21978 · S. 44

Zu Artikel 4 (Änderung der Arbeitsstättenverordnung)

Zu Artikel 4 (Änderung der Arbeitsstättenverordnung)
Zu Nummer 1
Mit dem Ziel die Unterbringung von Beschäftigten in Form von Gemeinschaftsunterkünften – auch solche außer-
halb des Geländes eines Betriebs oder einer Baustelle – mit Mindestanforderungen zu belegen, wird der Rege-
lungsumfang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechend ergänzt. Hiermit wird der aktuellen Situa-
tion bei der Unterbringung von Beschäftigten unter teilweise völlig unzureichenden Verhältnissen Rechnung ge-
tragen und künftig sichergestellt, dass auch die Unterbringung von aus dem Ausland angeworbenen oder aus dem
Ausland entsandten Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften auch außerhalb des Geländes eines Betriebes
oder einer Baustelle den geltenden arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen zu genügen hat.
Die Anforderungen an Gemeinschaftsunterkünfte auch außerhalb des Geländes eines Betriebes oder einer Bau-
stelle werden in Anbetracht der möglichen Formen der Unterbringung auf die unter § 1 Absatz 3 Nummer 1 bis 3
genannten Anforderungen begrenzt.
Dies liegt darin begründet, dass der Arbeitgeber in unterschiedlichem Maße direkten Einfluss auf die bauliche
Ausgestaltung, etwa einer baulichen Anlage auch außerhalb des Geländes eines Betriebs oder einer Baustelle,
besitzt. Grundlegende bauliche Anforderungen werden zudem bereits durch das einschlägige Landesrecht (u. a.
durch das Bauordnungsrecht der Länder) abgedeckt.
Die landesrechtlichen Vorgaben werden durch die nach § 1 Absatz 3 in Bezug genommenen arbeitsstättenrecht-
lichen Anforderungen ergänzt.
Durch die Inbezugnahme von § 3a, insbesondere von § 3a Absatz 4, wird zudem klargestellt, dass für Gemein-
schaftsunterkünfte auch außerhalb des Geländes eines Betriebes oder einer Baustelle die Anforderungen in ande-
ren Rechtsvors

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.278 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/21978, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 170.294–180.572 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9286f920c7923f13….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP