Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/21978 · S. 33
Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitsschutzgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitsschutzgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Der Arbeitgeber kann verpflichtet werden, für bestimmte Beschäftigte angemessene Unterkünfte bereitzustellen, sofern dies aus Gründen von Sicherheit und Gesundheit oder der menschengerechten Gestaltung der Arbeit erfor- derlich ist. In diesem Zusammenhang können auch Anforderungen an die Arbeitgeber hinsichtlich der Unterbrin- gung gestellt werden. Die gilt insbesondere in Fällen, in denen Beschäftigte für die Arbeitsaufnahme auf die Bereitstellung von Unterkünften durch den Arbeitgeber angewiesen sind. Für diese Beschäftigten hat der Arbeit- geber besondere Fürsorgepflichten, um menschenwürdige Wohnverhältnisse und eine ausreichende Erholung bei der Unterbringung sicher zu stellen. Zu Buchstabe b Im Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, kann die Rechtsverordnung nach § 18 Absatz 1 Arb- SchG auch ohne Zustimmung des Bundesrates und durch das BMAS erlassen werden, weil im Rahmen dieser Lage unaufschiebbar und zeitnah bundesweit einheitlich gehandelt werden muss. Die nach dem ArbSchG Ver- pflichteten müssen wissen, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung ihrer jeweiligen Pflichten zu erfüllen haben. Die Einleitung geeigneter Abwehrmaßnahmen ist zwar staatliche Aufgabe des Bevölkerungsschutzes. Auf be- trieblicher Ebene ist die von den staatlichen Stellen ermittelte Infektionsgefährdung zugleich aber auch eine Ge- fährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten (betriebliche Pandemieplanung). Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Die im Aufsichtshandeln vielfach heute bereits geübte Praxis, zu besichtigende Betriebe nach Art und Ausmaß ihres betrieblichen Gefährdungspotenzials zu priorisieren, wird gesetzlich klargestellt. Dies dient einem möglichst effizienten Einsatz der knap
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.712 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/21978, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 118.289–126.001 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9286f920c7923f13….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP