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Artikel 1 · BT-Drs. 19/21749 · S. 10

Zu Artikel 1 Nummer 2 – neu – (Unterabschnitt 3a – neu – und § 20a – neu –DirektZahlDurchfG)

Zu Artikel 1 Nummer 2 – neu – (Unterabschnitt 3a – neu – und § 20a – neu –DirektZahlDurchfG)
Artikel 1 ist wie folgt zu fassen:
                                                   ‚Artikel 1
                              Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
     Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz vom 9. Juli 2014 (BGBl. I S. 897), das zuletzt durch Artikel 1
des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2726) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.   Dem § 5 ist folgender Absatz anzufügen:
           „(3) … weiter wie Vorlage …“
2.   Nach § 20 wird folgender Unterabschnitt 3a eingefügt:
                                               „Unterabschnitt 3a
                       Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen
                                                     § 20a
                       Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen
          (1) Für die fakultativ gekoppelte Stützung nach Artikel 52 Absatz 1 der Verordnung (EU)
     Nr. 1307/2013 werden 0,75 Prozent der für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzten nationalen Obergrenze
     nach Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 eingesetzt.
          (2) Nach Artikel 52 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 erfolgt die fakultativ gekoppelte
     Stützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch.
         (3) Die fakultative gekoppelte Stützung wird bundeseinheitlich gewährt. Es wird als Zielwert der Stüt-
     zung 30 Euro je beilhilfefähigem Mutterschaf oder -ziege angestrebt.
          (4) Die zuständigen Behörden teilen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bis
     zum 1. November des jeweiligen Jahres die Zahl aller beihilfefähigen Mutterschafe und -ziegen, die im An-
     tragsjahr angemeldet werden, mit.“ ‘

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.507 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/21749, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.976–27.483 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 31b8a4de715fda6f….

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