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Artikel 5 · BT-Drs. 19/21732 · S. 27

Zu Artikel 5 (Änderung des Arzneimittelgesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Arzneimittelgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Vorschrift dient als Grundlage für die Ermöglichung einer Neuregelung in der AMVV zur Wiedereinführung
der wiederholten Abgabe eines Arzneimittels auf eine Verschreibung („Wiederholungsrezept“). Mit dieser Rege-
lung werden die Handlungsmöglichkeiten des Verordnungsgebers erweitert. Während im Rahmen der AMVV
bisher nur geregelt werden durfte, dass die wiederholte Abgabe eines Arzneimittels auf eine Verschreibung hin
unzulässig ist, kann der Verordnungsgeber nun eine Regelung treffen, ob und wie oft ein Arzneimittel auf dieselbe
Verschreibung wiederholt abgegeben werden darf.

Zu Nummer 2
Die Aufhebung des Satzes 4 trägt der Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2016 in der Rechtssache C-
148/15 Rechnung.

BT-Drs. 19/21732 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/21732, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 84.465–85.246 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 104f9cae83cea0f1….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP