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Artikel 1 · BT-Drs. 19/20978 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 3d)
Zu Buchstabe a
Absatz 1 Satz 2
Elektromobilität ist ein zentraler Baustein, um Klima- und Umweltbelastungen nachhaltig zu reduzieren. Durch
einen großen Anteil von reinen Elektrofahrzeugen am Fahrzeugbestand kann eine spürbare Reduktion der direkt
vom Straßenverkehr ausgehenden CO2- und Schadstoffemissionen bewirkt werden.
Bisher ist die zehnjährige Steuerbefreiung auf reine Elektrofahrzeuge beschränkt, die bis zum 31. Dezember 2020
erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
Durch die Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2025
erstmalig zugelassen werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember
2030, um einen Anreiz für die frühzeitige Fahrzeuganschaffung zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen
möglichst stabil zu halten.
Mit dem sukzessiven Erreichen der Ziele des Regierungsprogramms Elektromobilität und der damit verbundenen
Marktdurchdringung mit reinen Elektrofahrzeugen ist eine Aufrechterhaltung der langen Förderdauer nicht mehr
geboten.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/20978
Zu Buchstabe b
Absatz 4 Satz 2 Nummer 1
Es handelt sich um eine entsprechende Folge zur Änderung des Absatz 1 Satz 2. Die Verlängerung des begüns-
tigten Zeitraumes wird auf Fahrzeuge übertragen, die zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet worden sind.
Zu Nummer 2 (§ 5 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1)
Die Vorschrift wird redaktionell an die Terminologie des Verkehrsrechts angepasst.
Zu Nummer 3 (§ 9 Absatz 1 Nummer 2)
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund des neuen § 9 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c.
Zu Buchstabe b
Es handel

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.810 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/20978, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.197–46.007 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert bbd235fcbd01f149….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP