Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/20597 · S. 5
Zu Artikel 1 (Änderung des Baugesetzbuchs)
Zu Artikel 1 (Änderung des Baugesetzbuchs) § 245a BauGB soll dahin geändert werden, dass, soweit bei einer Zulassungsentscheidung für eine gewerbliche Intensivtierhaltungsanlage nach § 245a Absatz 4 § 35 Absatz 1 Nummer 4 in seiner bis zum 20. September 2013 geltenden Fassung anzuwenden war, die bauliche Änderung dieser danach errichteten Tierhaltungsanlage eben- falls unter den Voraussetzungen des § 35 Absatz 1 Nummer 4 in seiner bis zum 20. September 2013 geltenden Fassung zulässig ist, sofern die Änderung der Verbesserung des Tierwohls dient und die Anzahl der Tierplätze nicht erhöht wird. Satz 1 bezieht sich auch auf Tierhaltungsanlagen, deren Zulassungsentscheidung vor dem 20. September 2013 getroffen worden ist.
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Herkunft
BT-Drs. 19/20597, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 9.272–10.000 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 4b10fb4363fc6c0d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP