Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/20595 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Grundgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Grundgesetzes) Zu Nummer 1 Die Regelung ermöglicht dem Bund ab dem Jahr 2020 eine Beteiligung bis unterhalb der Grenze von 75 Prozent an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II, ohne dass das Gesetz insoweit in Bundesauftragsverwaltung ausgeführt würde. In Abweichung von der Grundregel des Artikels 104a Absatz 3 Satz 2, gemäß der ein Geldleistungsgesetz im Auftrage des Bundes ausgeführt wird, wenn der Bund die Hälfte der Ausgaben für Geldleistungen oder mehr trägt, tritt die Rechtsfolge der Bundesauftragsverwaltung erst ein, wenn der Bund drei Viertel oder mehr der Ausgaben trägt. Zu Nummer 2 Artikel 143h ermöglicht dem Bund einmalig die finanzielle Beteiligung an einem pauschalen Ausgleich zuguns- ten der Gemeinden für Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020 insbesondere als Folge der COVID-19- Pandemie. Die finanzielle Beteiligung des Bundes setzt einen hälftigen Beitrag des jeweiligen Landes voraus. Der Bund leistet seinen Anteil an dem pauschalen Ausgleich an das Land. Das Land sorgt für die Verteilung des Ausgleichs auf seine Gemeinden. Grundlage der Verteilung auf die Gemeinden sind die erwarteten Minderein- nahmen. Es besteht weder Anspruch auf eine vollständige Kompensation noch auf eine nachträgliche Anpassung. Satz 3 berücksichtigt, wie Artikel 106 Absatz 6 Satz 3 GG, den besonderen staatsorganisatorischen Aufbau von Stadtstaaten. Gemäß Satz 4 werden bei der Bestimmung des pauschalen Ausgleichs des Bundes zusätzlich die Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/20595 finanziellen Auswirkungen der pauschalierten Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020 auf Zu- und Ab- schläge sowie auf Zuweisungen gemäß Artikel 107 Absatz 2 GG b
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.554 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/20595, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.854–20.408 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c661ef9e8e76c1bd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP