Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 19/20348 · S. 67
Zu Artikel 6 (Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland)
Zu Artikel 6 (Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland) Zu Nummer 1 (Änderung des § 15 EuPAG) Anders als bei den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen oder vorübergehend tätigen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (vergleiche dazu die Ausführungen im Allgemeinen Teil der Begründung unter III.1) endet die Befugnis von europäischen Patentanwältinnen und Patentanwälten aus dem Vereinigten Königreich, nach § 13 EuPAG vorübergehend und gelegentlich in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu wer- den, infolge des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union unmittelbar mit dem Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020, da nach § 13 EuPAG die Tatsache der Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat Voraussetzung für die Tätigkeitsbefugnis ist. Zudem hängt die Tätigkeitsbefugnis auch nicht von der in § 15 EuPAG vorgeschriebenen Meldung ab, sondern soll diese lediglich die Aufsicht erleichtern (vergleiche Artikel 6 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG). Allerdings erscheint für die Patentanwaltskammer derzeit keine hinreichend klare Befugnis gegeben, die Eintra- gung von europäischen Patentanwältinnen und Patentanwälten aus dem Vereinigten Königreich in dem Melde- verzeichnis nach § 15 Absatz 4 EuPAG am 1. Januar 2020 auch zu löschen. Denn derzeit erlaubt lediglich § 15 Absatz 4 Satz 3 EuPAG eine Berichtigung, wenn europäische Patentanwältinnen oder Patentanwälte Änderungen mitteilen, und § 15 Absatz 4 Satz 5 EuPAG eine Löschung, wenn die Meldung nicht nach einem Jahr wiederholt wird. Eine zeitnahe Korrektur des Meldeverzeichnisses ist jedoch erforderlich, damit bei den Nutzern des Melde- verzeichnisses nicht der unzutreffende Eindruck entsteht, dass die eingetragene Person noch al
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.305 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/20348, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 272.953–277.258 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 34ba4190f48e0ccf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP