Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 19/20348 · S. 66
Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland)
Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland) Zu Nummer 1 (Änderung des § 4 EuRAG) Das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union dürfte selbst dann, wenn nach Ablauf des Übergangszeitraums die derzeit für Großbritannien in der Anlage zu § 1 EuRAG enthaltenen Rechtsanwalts- berufe „Advocate“, „Barrister“ und „Solicitor“ aus der Anlage gestrichen werden (vergleiche dazu die Ausfüh- rungen im Allgemeinen Teil der Begründung unter III.1), für die zu diesem Zeitpunkt in der Bundesrepublik Deutschland nach den §§ 2 ff. EuRAG niedergelassenen und in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommenen eu- ropäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Vereinigten Königreich noch keine unmittelbaren Rechtsfolgen entfalten. Denn diese Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte könnten sich wohl in Anbetracht des Wortlauts des § 2 Absatz 1 EuRAG („Wer als europäischer Rechtsanwalt … in die … zuständige Rechtsanwalts- kammer aufgenommen wurde, ist berechtigt, in Deutschland … die Tätigkeit eines Rechtsanwalts gemäß §§ 1 bis 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung auszuüben“) so lange, wie ihre Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nicht zurückgenommen oder widerrufen wurde, auf ihre aus der Aufnahme folgende Tätigkeitsbefugnis berufen. Dies allein mit der Begründung anders zu sehen, dass das EuRAG nach seinem § 1 nur für solche Personen die Berufs- ausübung in der Bundesrepublik Deutschland regelt, „die berechtigt sind, als Rechtsanwalt unter einer der in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten Berufsbezeichnungen selbständig tätig zu sein,“ erschiene fragwürdig. Inhaltlich ist es jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem auch die Übergangszeit abgelaufen ist (und keine anderweitigen Vereinbarungen mit dem Vereinigten Königreich getr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.327 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/20348, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 268.626–272.953 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 34ba4190f48e0ccf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP