Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/20348 · S. 66
Zu Artikel 4 (Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung)
Zu Artikel 4 (Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung) Die Änderung in § 43d Absatz 1 Nummer 8 BRAO-E entspricht derjenigen in § 13a Absatz 1 Nummer 8 RDG- E; auf die dortige Begründung wird daher verwiesen. Bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist die zustän- dige Behörde zwar immer eine Rechtsanwaltskammer, auch hier sind jedoch die regionalen Zuschnitte und die elektronische Erreichbarkeit für Schuldner teilweise nur schwer nachzuvollziehen. Deshalb soll die Ergänzung auch in der BRAO erfolgen. Die übrigen Änderungen in Absatz 1 sowie die Änderungen in den Absätzen 2 bis 5 entsprechen ebenfalls voll- umfänglich denjenigen in § 13a RDG-E; auch insoweit wird daher auf die dortige Begründung verwiesen.
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Herkunft
BT-Drs. 19/20348, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 267.909–268.626 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 34ba4190f48e0ccf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP