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Artikel 9 · BT-Drs. 19/20058 · S. 30
Zu Artikel 9 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes)
Zu Artikel 9 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes) § 6 Absatz 3 – neu – Satz 1 – neu – Über den bereits im Familienentlastungsgesetz vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2210) enthaltenen Förder- schwerpunkt für Familien (spürbare Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages) hinaus wird das Kindergeld einmalig um 300 Euro (Kinderbonus 2020) erhöht. Ein Anspruch auf den Kinderbonus 2020 besteht für jedes Kind, für das im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung grundsätzlich in zwei gleichen Teilen von jeweils 150 Euro im Septem- ber und Oktober 2020. Hierdurch wird gezielt und kurzfristig ein zusätzlicher gesamtwirtschaftlicher Nachfrage- impuls insbesondere durch Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern zur Stär- kung der Konjunktur geschaffen. Um dies zu gewährleisten, müssen die Einmalbeträge auch bei einkommensabhängigen Sozialleistungen als zu- sätzliches Einkommen zur Verfügung stehen. Zudem sollen die Einmalbeträge die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht mindern geregelt. Dies wurde bereits mit dem Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417) geregelt. Dieses Gesetz wurde nach erfolgter Zahlung des Kinderbonus 2009 und der sich anschließenden Aufhebungen der § 66 Absatz 1 Satz 2 EStG und § 6 Absatz 3 BKGG zwar zunächst gegenstandslos. Es wurde jedoch nicht aufgehoben und führt nunmehr bei dem Kinderbo- nus 2020 ebenfalls zu dem gewünschten Effekt der Nichtanrechnung auf Sozialleistungen. Es sind jedoch Anpas- sungen des Gesetzes zur Nichtanrechnung des Kinderbonus erforderlich, um sicherzustellen, dass der Kinderbo- nus – so wie auch das Kindergeld – im Rahmen von Kostenbeteiligungen bei der In
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.342 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/20058, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 79.020–82.362 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 681b9961d0409a59….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP