Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 19/20058 · S. 29
Zu Artikel 7 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung)
Zu Artikel 7 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung) Artikel 97 § 33 – neu – § 33 EGAO stellt klar, dass die Neuregelung des Verhältnisses zur strafrechtlichen Einziehung für alle noch nicht verjährten Steueransprüche gilt. Zukünftig kann die Einziehung der Taterträge auch dann angeordnet werden, wenn für die in Satz 1 genannten Steueransprüche im Zeitpunkt der Einziehung bereits die Verjährung eingetreten ist.
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Herkunft
BT-Drs. 19/20058, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 77.339–77.768 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 681b9961d0409a59….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP