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Artikel 3 · BT-Drs. 19/20058 · S. 27

Zu Artikel 3 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Nummer 1
§ 21 Absatz 3a – neu –
Seit einigen Jahren wird das in Deutschland praktizierte Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer von der
Wirtschaft kritisiert. Die Verschiebung des Fälligkeitstermins um rund 6 Wochen führt zu einem Liquiditätsef-
fekt, von dem zunächst alle einführenden Unternehmen profitieren. Für die große Zahl von Unternehmen, die eine
Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung nutzen, wird die Verschiebung in der Re-
gel dazu führen, dass ihnen ein etwaiges Vorsteuerguthaben für die Begleichung der Einfuhrumsatzsteuer zur
Verfügung steht.
Dadurch wird eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen an andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union
erreicht, in denen eine unmittelbare Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerguthaben seit längerer
Zeit möglich ist.
Zu Nummer 2
§ 27 Absatz 31 – neu –
Der Anwendungszeitpunkt wird gesondert mit BMF-Schreiben bekannt gegeben, sobald feststeht, bis wann die
IT-Voraussetzungen geschaffen werden können. Die Bundesregierung strebt an, zusammen mit der Zollverwal-
tung eine Anwendung der Neuregelung im Januar 2021 zu erreichen.
Zu Nummer 3
§ 28 Absatz 1 bis 3 – neu –
Durch die Einfügung der Absätze 1 bis 3 werden die Umsatzsteuersätze zeitlich befristet vom 1. Juli 2020 bis
31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent abgesenkt.
Die Absenkung der Umsatzsteuersätze intendiert, dem Konsum einen kräftigen Impuls zu geben. Das kommt
besonders Beziehern von kleineren Einkommen zugute, die einen größeren Anteil Ihres Einkommens für den
Konsum ausgeben.

BT-Drs. 19/20058 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/20058, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 67.664–69.298 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 681b9961d0409a59….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP