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Artikel 3 · BT-Drs. 19/19850 · S. 47

Zu Artikel 3 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 3 (Folgeänderungen)
In Artikel 3 werden Folgeänderungen redaktioneller Art zur Neugliederung der Vorschriften zum Kontenpfän­
dungsschutz vorgenommen.

Zu Absatz 1 (Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des
ungeborenen Lebens“)
Die Änderung hat – wie § 910 Satz 1 ZPO-E – lediglich klarstellenden Charakter und verdeutlicht, dass die Vor­
schriften der ZPO über das Pfändungsschutzkonto gelten.

Zu Absatz 2 (Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes)
Die Aufhebung des Verweises in § 27a des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ist eine Folgeänderung zu
der Neuregelung des Verrechnungsschutzes; der Verrechnungsschutz für Sozialleistungen wird zukünftig zentral
und abschließend in § 901 ZPO-E sichergestellt.

Zu Absatz 3 (Änderung des Überschuldungsstatistikgesetzes)
Die Abgabe von Erklärungen, die dem Schuldner den Nachweis bezüglich der Erhöhungsbeträge ermöglichen,
ist nunmehr in § 903 Absatz 1 Satz 2 ZPO-E geregelt.

Zu Absatz 4 (Änderung des Justizbeitreibungsgesetzes)
Die redaktionelle Einfügung eines Verweises auf die in den §§ 899 bis 910 ZPO-E befindlichen Regelungen über
die Wirkungen des P-Kontos stellt sicher, dass – wie bisher – auch in Beitreibungsverfahren nach dem Justizbei­
treibungsgesetz die Vorschriften zum Kontopfändungsschutz in der zivilprozessualen Vollstreckung Anwendung
finden.

Zu Absatz 5 (Änderung der Abgabenordnung)
In § 295 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) wird die Übernahme der Regelung des neuen § 882a Absatz 4 ZPO-E
für die Verwaltungsvollstreckung sichergestellt. § 907 ZPO-E ersetzt funktionell den bestehenden § 850l ZPO,
auf den in § 309 Absatz 3 AO verwiesen wird. § 900 Absatz 1 ZPO-E wiederum übernimmt den Regelungsgehalt
des bisherigen § 835 Absatz 4 ZPO, während § 835 Absat

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.596 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/19850, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 172.225–174.821 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 61845b6135ce442c….

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