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Artikel 3 · BT-Drs. 19/19859 · S. 70

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten):

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten):
Zu Nummer 1 (§ 12 Absatz 2 OWiG-E):
In der Vorschrift des § 12 Absatz 2 OWiG soll der Begriff „Schwachsinn“ durch den Begriff „einer Intelligenz-
minderung“ und der Begriff „Abartigkeit“ durch den Begriff der „Störung“ ersetzt werden. Die Erläuterungen zu
Artikel 1 Nummer 5 gelten hier entsprechend.

Zu Nummer 2 (§ 116 Absatz 1 OWiG-E):
Die bisherige, sich ohnedies an § 11 Absatz 3 StGB (vgl. nur KK-OWiG-Rogall, OWiG, 5. Auflage, § 116 Rn.
22; Göhler-Gürtler, OWiG, 17. Auflage, § 116 Rn. 11) orientierende Aufzählung der Verbreitungsmittel soll im
Interesse der Rechtseinheitlichkeit durch den neuen Begriff des „Inhalts (§ 11 Absatz 3 StGB-E)“ ersetzt werden.
Zu diesem Inhaltsbegriff vgl. die Ausführungen im Allgemeinen Teil unter II. 1, speziell zum Verbreiten von
Inhalten in Datennetzen unter II. 1. Buchstabe c.
Vgl. im Übrigen die Ausführungen zu Artikel 1 Nummer 13, die hier entsprechend gelten.
Auch hier werden bereits vom geltenden Recht über das Merkmal „öffentlich“ die Fälle erfasst, in denen die
Aufforderung zum Beispiel auf einer – für jedermann zugänglichen –Internetseite oder im Fernsehen oder Rund-
funk erfolgt (BeckOK-Weiner, OWiG, 22. Edition, § 116 Rn. 6; KK-OWiG-Rogall, OWiG, 5. Auflage, § 116 Rn.
20; Krenberger/Krumm-Bohnert, OWiG, 5. Auflage, § 116 Rn. 7; Blum/Gassner/Seith-Kerkmann, OWiG, 1. Auf-
lage, § 116 Rn. 3). Zu dennoch sinnvollen Beibehaltung beider Handlungsvarianten (Verbreiten eines Inhalts im
Sinne des § 11 Absatz 3 StGB-E und öffentliche Begehung) vgl. die Ausführungen zu Artikel 1 Nummer 8.

Zu Nummer 3 (§ 119 OWiG-E):
Zu Buchstabe a (§ 119 Absatz 1 Nummer 2 OWiG-E):
Auch hier soll die sich grundsätzlich an § 11 Absatz 3 StGB anlehnende Aufzählung der Tatmittel durch den
Verw

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.116 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/19859, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 309.178–315.294 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 7942918b2fbcd1b2….

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