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Artikel 1 · BT-Drs. 19/19383 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Seearbeitsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Seearbeitsgesetzes) Zu Nummer 1 Die Inhaltsübersicht wird an den neu in das Seearbeitsgesetz aufgenommenen § 71a angepasst. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Redaktionelle Folgeänderung zu Buchstabe b. Zu Buchstabe b § 2 wird um die Nummern 11 und 12 erweitert und die in Norm A2.1. Absatz 7 des Seearbeitsübereinkommens festgelegten Definitionen „Seeräuberei“ und „bewaffneter Raubüberfall auf Schiffe“ werden übernommen. Num- mer 11 verweist auf die Definition in Artikel 101 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen 1982 (verkündet durch das Vertragsgesetz Seerechtsübereinkommen vom 2. September 1994 (BGBl. 1994 II S. 1798)). Nummer 12 gibt die Definition des bewaffneten Raubüberfalles auf Schiffe nach Norm A2.1 Absatz 7 Buch- stabe b) des Seearbeitsübereinkommens wieder. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/19383 Zu Nummer 3 Die Änderung des § 3 dient der Umsetzung einer Änderung des FAL-Übereinkommens, wonach blinden Passa- gieren nicht gestattet werden darf, an Bord zu arbeiten. Der Begriff „blinder Passagier“ ist dem FAL-Überein- kommen entnommen und wird im Folgenden aus Gründen der Einheitlichkeit weiterhin verwendet. Entsprechend der Definition in Absatz 1 sind blinde Passagiere damit keine Besatzungsmitglieder; sie werden auch dann keine Besatzungsmitglieder, wenn sie in Notfällen auf Anweisung des Kapitäns tätig werden. Für die Bestimmung dieser Personengruppe wurde grundsätzlich die Definition aus dem Anhang, Abschnitt 1 des FAL- Übereinkommens übernommen. Danach ist ein blinder Passagier definiert als eine Person, die ohne Zustimmung des Reeders oder des Kapitäns oder einer anderen zuständigen Person auf einem Schiff oder in der Ladung, die später auf das Schiff verlad
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.705 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/19383, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 14.197–18.902 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert eb7b6a64178621d4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP