Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/19373 · S. 75
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Artikel 4 regelt gemäß Artikel 82 Absatz 2 Satz 1 GG das Datum des Inkrafttretens des Gesetzes.
Drucksache 19/19373 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen
Union (NKR-Nr. 4890, BMU)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand (gerundet): 55,4 Mio. Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand (gerundet): 55.000 Euro
Verwaltung des Bundes
Jährlicher Erfüllungsaufwand (gerundet): 61,1 Mio. Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand (gerundet): geringfügig
Verwaltungen der Länder
Jährlicher Erfüllungsaufwand (gerundet): 4,1 Mio. Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand (gerundet): 52.000 Euro
Weitere Kosten Mit dem Regelungsvorhaben werden Vorga-
ben getroffen, die zu weiteren Kosten führen
werden. Insbesondere wird die erweiterte Pro-
duktverantwortung vermutlich die Produkt-
preise erhöhen, die dann von den Kund
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 159.272 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/19373, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 305.127–464.399 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert afd16069b8b2b9f3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP