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Artikel 3 · BT-Drs. 19/19368 · S. 41

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
In § 18 Absatz 1 Satz 3 wird bestimmt, dass im Rahmen der Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftig-
keit auch Feststellungen darüber zu treffen sind, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Min-
derung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit einschließlich der Leistungen zur medi-
zinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind; insoweit haben Versicherte einen Anspruch ge-
gen den zuständigen Träger auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Ein erheblicher Teil der MD-Emp-
fehlungen bei der Pflegebegutachtung mündet jedoch nicht in Rehabilitationsanträge.
Nach den §§ 18a und 31 ist die Pflegekasse verpflichtet, den Versicherten nach Feststellung eines Rehabilitati-
onsbedarfs unverzüglich zu informieren und nach dessen Einwilligung dem zuständigen Rehabilitationsträger
eine entsprechende Mitteilung zuzuleiten. Diese Mitteilung entspricht einem Rehabilitationsantrag. Mit der vor-
liegenden Ergänzung, die sich konkret auf das Vorliegen einer Rehabilitationsempfehlung aus einem Begutach-
tungsverfahren bezieht, werden die Pflegekassen verpflichtet, im Rahmen der Beratung auf deren Umsetzung
besonderes Augenmerk zu richten und die Versicherten dementsprechend zu unterstützen.

Zu Nummer 2
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung in Folge der Ausgliederung des Leistungsanspruchs auf außer-
klinische Intensivpflege nach § 37c SGB V.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Mit der Ergänzung wird die Möglichkeit eröffnet, dass bei Vorliegen einer Rehabilitationsempfehlung neben der
oder dem Versicherten weitere Personen und Institutionen über die gutachterlichen Feststellungen des Medizini-
schen Dienstes informiert werden. Gerade Pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen s

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.917 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/19368, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 147.877–156.794 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 40c722b8311e81fd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP