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Artikel 3 · BT-Drs. 19/19368 · S. 41
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Zu Nummer 1 In § 18 Absatz 1 Satz 3 wird bestimmt, dass im Rahmen der Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftig- keit auch Feststellungen darüber zu treffen sind, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Min- derung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit einschließlich der Leistungen zur medi- zinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind; insoweit haben Versicherte einen Anspruch ge- gen den zuständigen Träger auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Ein erheblicher Teil der MD-Emp- fehlungen bei der Pflegebegutachtung mündet jedoch nicht in Rehabilitationsanträge. Nach den §§ 18a und 31 ist die Pflegekasse verpflichtet, den Versicherten nach Feststellung eines Rehabilitati- onsbedarfs unverzüglich zu informieren und nach dessen Einwilligung dem zuständigen Rehabilitationsträger eine entsprechende Mitteilung zuzuleiten. Diese Mitteilung entspricht einem Rehabilitationsantrag. Mit der vor- liegenden Ergänzung, die sich konkret auf das Vorliegen einer Rehabilitationsempfehlung aus einem Begutach- tungsverfahren bezieht, werden die Pflegekassen verpflichtet, im Rahmen der Beratung auf deren Umsetzung besonderes Augenmerk zu richten und die Versicherten dementsprechend zu unterstützen. Zu Nummer 2 Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung in Folge der Ausgliederung des Leistungsanspruchs auf außer- klinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Mit der Ergänzung wird die Möglichkeit eröffnet, dass bei Vorliegen einer Rehabilitationsempfehlung neben der oder dem Versicherten weitere Personen und Institutionen über die gutachterlichen Feststellungen des Medizini- schen Dienstes informiert werden. Gerade Pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen s
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.917 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/19368, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 147.877–156.794 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 40c722b8311e81fd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP