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Artikel 3 · BT-Drs. 19/19150 · S. 12

Zu Artikel 3 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)
§ 27 Absatz 15 – neu –
Mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungsei-
gentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, das Teil des Gesetzes zur Abmilde-
rung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020
(BGBl. I S. 569) ist (COVID-19-Gesetz), wird die in § 17 Absatz 2 Satz 4 UmwG geregelte, rückwärts zu berech-
nende Höchstfrist für den Stichtag der Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers für Anmeldungen auf zwölf
Monate verlängert. Die Vorschrift betrifft Verschmelzungen und wegen der Verweisung in § 125 UmwG auch
Spaltungen. Damit soll für Unternehmen, die solche Umwandlungen im laufenden Jahr vornehmen, die von der
Achtmonatsfrist ausgehende zeitliche Begrenzung für die Vervollständigung aller für die Umwandlung erforder-
lichen Verfahrensschritte um vier Monate verschoben werden.
Die verlängerte Frist schlägt über § 2 UmwStG auch auf Umwandlungen im Sinne der §§ 3, 11 und 15 UmwStG
durch. Die §§ 9 und 20 UmwStG sehen dagegen eigene Achtmonatsfristen vor. Durch die Verlängerung der Zeit-
räume in § 9 Satz 3, § 20 Absatz 6 Satz 1 und § 20 Absatz 6 Satz 3 UmwStG auf zwölf Monate wird ein Gleich-
lauf mit denen des COVID-19-Gesetzes erreicht und damit dem Anliegen des COVID-19-Gesetzes Rechnung
getragen, eingetretene Erschwernisse durch eine Fristverlängerung aufzufangen.
Die Verordnungsermächtigung in Satz 2 ermöglicht die Verlängerung der in Satz 1 geregelten Erleichterungen
bis höchstens zum 31. Dezember 2021, wenn und soweit die Erleichterungen nach § 17 Absatz 2 Satz 4 UmwG
für Umwandlungen gemäß § 4 des COVID-19-Gesetzes durch Rechtsverordnung verlängert werden.

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Herkunft

BT-Drs. 19/19150, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.290–23.075 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 88ef10cebe1482d5….

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