Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/19150 · S. 12
Zu Artikel 3 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes) § 27 Absatz 15 – neu – Mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungsei- gentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, das Teil des Gesetzes zur Abmilde- rung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569) ist (COVID-19-Gesetz), wird die in § 17 Absatz 2 Satz 4 UmwG geregelte, rückwärts zu berech- nende Höchstfrist für den Stichtag der Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers für Anmeldungen auf zwölf Monate verlängert. Die Vorschrift betrifft Verschmelzungen und wegen der Verweisung in § 125 UmwG auch Spaltungen. Damit soll für Unternehmen, die solche Umwandlungen im laufenden Jahr vornehmen, die von der Achtmonatsfrist ausgehende zeitliche Begrenzung für die Vervollständigung aller für die Umwandlung erforder- lichen Verfahrensschritte um vier Monate verschoben werden. Die verlängerte Frist schlägt über § 2 UmwStG auch auf Umwandlungen im Sinne der §§ 3, 11 und 15 UmwStG durch. Die §§ 9 und 20 UmwStG sehen dagegen eigene Achtmonatsfristen vor. Durch die Verlängerung der Zeit- räume in § 9 Satz 3, § 20 Absatz 6 Satz 1 und § 20 Absatz 6 Satz 3 UmwStG auf zwölf Monate wird ein Gleich- lauf mit denen des COVID-19-Gesetzes erreicht und damit dem Anliegen des COVID-19-Gesetzes Rechnung getragen, eingetretene Erschwernisse durch eine Fristverlängerung aufzufangen. Die Verordnungsermächtigung in Satz 2 ermöglicht die Verlängerung der in Satz 1 geregelten Erleichterungen bis höchstens zum 31. Dezember 2021, wenn und soweit die Erleichterungen nach § 17 Absatz 2 Satz 4 UmwG für Umwandlungen gemäß § 4 des COVID-19-Gesetzes durch Rechtsverordnung verlängert werden.
BT-Drs. 19/19150 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/19150, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.290–23.075 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 88ef10cebe1482d5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP