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Artikel 1 · BT-Drs. 19/19150 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes) Zu Nummer 1 § 12 Absatz 2 Nummer 15 – neu – Nach Artikel 98 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) in Verbindung mit Nummer 12a des Anhangs III dieser Richtlinie können die Mitgliedstaaten auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen einen ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden; die Abgabe von alkoholischen und/oder alkoholfreien Getränken kann aus der Ermäßigung ausgenommen wer- den. Mit der Änderung wird diese unionsrechtliche Option in nationales Recht umgesetzt. Die Änderung erfolgt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/19150 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gastronomiebranche und ist daher zeitlich begrenzt. Hiervon profitieren auch andere Bereiche, wie Cateringunternehmen, der Lebensmit- teleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bis- lang Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht haben. Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind gastronomische Betriebe auf Grund der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften besonders schwer und langanhaltend von der COVID-19-Pandemie betroffen. Allerdings dürfte sich die Situation auch in diesem Bereich bis Mitte des Jahres 2021 wieder normalisieren, so dass eine Befristung der Maßnahme angezeigt ist. Der Gesetzgeber erwartet durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur. Er wird beobachten, wie sich die Änderung auf die Umsätze und Abgabepreise auswirken wird. Zu Nummer 2 § 27 Absatz 22a – neu – Der Bundesrat hat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 eine Entschließung gefasst, durch die er
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.482 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/19150, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 14.278–18.760 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 88ef10cebe1482d5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP