Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 6 · BT-Drs. 19/18967 · S. 78

Zu Artikel 6 (Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes)
Zu Nummer 1
In der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie ist davon auszugehen, dass die Zahl der privat Krankenversicherten, die
auf einen Beitragszuschuss nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder bei denen
der Versicherungsbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf nach dem Zwölften Buch Sozialge-
setzbuch (SGB XII) berücksichtigt wird, in absehbarer Zeit steigen wird. Zwar können diese Versicherungsneh-
mer in ihrem bisherigen Versicherungstarif verbleiben und müssen nicht in den Basistarif ihres Versicherungsun-
ternehmens wechseln, um einen Zuschuss zu erhalten. Übersteigt allerdings der monatliche Beitrag im bisherigen
Tarif den halbierten Beitrag, der bei Hilfebedürftigkeit im Basistarif zu zahlen ist, entsteht entweder eine Finan-
zierungslücke zulasten des Versicherungsnehmers, die er selbst zu schließen hat, oder er muss in den Basistarif
seines Versicherungsunternehmens wechseln.
§ 204 Absatz 1 sieht bislang nur ein erschwertes Rückkehrrecht aus dem Basistarif in einen anderen Tarif vor.
Insbesondere kann das Versicherungsunternehmen eine erneute Gesundheitsprüfung als Voraussetzung für den
Rückwechsel in den vorherigen Tarif machen. Gerade bei langjährig Versicherten kann dies bei der Neuberech-
nung der Prämienhöhe de facto zu einem Ausschluss der Rückwechseloption in ihren vorherigen Tarif führen.
Nach Beendigung der Hilfebedürftigkeit bedeutet ein Verbleib im Basistarif jedoch in vielen Fällen für die Be-
troffenen eine höhere finanzielle Belastung, der zudem in der Regel ein geringeres Leistungsversprechen als im
Ursprungstarif gegenübersteht. Dies kann dazu führen, dass Personen aufgrund der hohen Beiträge im Basistarif
länger hilfebedürftig bleiben als erforderlich

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.036 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/18967 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/18967, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 278.538–288.574 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8a01f9d43a6ee069….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP