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Artikel 5 · BT-Drs. 19/18967 · S. 71

Zu Artikel 5 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 5 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen, mit der die Inhaltsübersicht an die geänderten Regelungen ange-
passt wird.

Zu Nummer 2
Mit der Regelung wird, entsprechend der Regelung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Artikel 4 Nr. 1) die
Verpflichtung der Pflegekassen den in § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB XI vorgesehenen Sollwert für Ausgaben
für Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen zu erreichen, für das Jahr 2020 ausgesetzt.
Die Regelung trägt den Entwicklungen über das neue Coronavirus und den insoweit bestehenden tatsächlichen
Unwägbarkeiten Rechnung. Insbesondere angesichts der in diesem Zusammenhang von Bund und Ländern ver-
einbarten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie stellen die stationären Pflegeeinrichtungen vor großen
Herausforderungen. Projektvorhaben und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung von pflegebedürftigen Men-
schen in stationären Pflegeeinrichtungen können von den Pflegekassen und ihren Kooperationspartnern derzeit
nur eingeschränkt durchgeführt werden.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Die Überschrift des § 149 wird hinsichtlich der Erweiterung der Regelung zur anderweitigen vollstationären pfle-
gerischen Versorgung ergänzt.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund des Anfügens der Absätze 2 und 3.

Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Die vorübergehende Erhöhung des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege dient der Verhinderung höherer Eigenan-
teile der Pflegebedürftigen, die sich ergeben können, wenn in der in Anspruch genommenen Vorsorge- und Re-
Drucksache 19/18967                                  – 72 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


habilitationseinrichtung gegenüber einer durchschnittlichen Kurzzeitpfl

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 28.547 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18967, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 249.991–278.538 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8a01f9d43a6ee069….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP