Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 19/18966 · S. 37
Zu Artikel 9 (Änderung des Mindestlohngesetzes)
Zu Artikel 9 (Änderung des Mindestlohngesetzes) Die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Mindestlohnkommission soll auch in Ausnahmesituationen gewähr- leistet sein. Insbesondere das Auftreten der Viruskrankheit COVID-19 hat deutlich gemacht, wie Verfügbarkeits- beschränkungen, zum Beispiel infolge von Krankheit, vorsorglicher häuslicher Isolation, amtlich angeordneter Quarantäne die physische Teilnahme an einer Gremiensitzung erschweren oder sogar unmöglich machen können. Die Nutzung technischer Möglichkeiten zur Durchführung von Sitzungen und Beschlussfassungen ohne physi- sche Präsenz sieht das Mindestlohngesetz derzeit nicht ausdrücklich vor. Aus diesem Grund wird in § 10 Absatz 4 des Mindestlohngesetzes die Teilnahme und Beschlussfassung mittels audiovisueller Technik unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Dabei soll die Anwesenheit vor Ort bei den Beratungen und der Beschlussfassung weiterhin der Regelfall sein. Gleichwohl soll es durch den neu in § 10 Absatz 4 eingefügten Satz 2 einzelnen oder auch allen Kommissions- mitgliedern in besonderen Situationen ermöglicht werden, auch im Rahmen eines Videokommunikationssystems an der Sitzung und Beschlussfassung teilzunehmen, soweit kein Mitglied einem entsprechenden Vorschlag der oder des Vorsitzenden unverzüglich widerspricht. Die Vertraulichkeit der Sitzung muss auch in diesem Fall ge- währleistet sein, weshalb nach Satz 2 Nummer 2 sichergestellt sein muss, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Die Mindestlohnkommission hat durch geeignete Maßnahmen das in ihrer Einfluss- sphäre Stehende zu tun, um nicht teilnahmeberechtigte Personen von der Kenntnis des Inhalts der Sitzung auszu- schließen. Dies umfasst technische Maßnahmen wie zum Beispiel eine Verschlüsselung der Verbindung und or
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.192 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/18966, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 131.021–133.213 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ecbf5eb72b50a7e0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP