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Artikel 8 · BT-Drs. 19/18966 · S. 36

Zu Artikel 8 (Änderung des Tarifvertragsgesetzes)

Zu Artikel 8 (Änderung des Tarifvertragsgesetzes)
Die von der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer Allgemeinverbindlicherklärung Betroffenen haben
nach § 5 Absatz 2 TVG die Möglichkeit, sich in öffentlicher Verhandlung mündlich zu dem Antrag zu äußern.
Das Tarifvertragsgesetz sieht derzeit nicht ausdrücklich vor, dass eine Teilnahme an der Verhandlung auch ohne
die physische Anwesenheit durch die Nutzung technischer Kommunikationsmittel erfolgen kann.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 37 –                        Drucksache 19/18966


Das Auftreten der COVID-19-Epidemie zeigt aktuell, dass die physische Teilnahme an einem Termin zum einen
für die betreffenden Personen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann. Zum anderen kann die phy-
sische Anwesenheit einer größeren Personengruppe im Falle einer Epidemie mit Gefahren für die Gesundheit der
Teilnehmenden einhergehen. Mit dem neu eingefügten Satz 2 wird deshalb geregelt, dass das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales bzw. – im Falle der Delegation des Verfahrens auf die Länder nach § 5 Absatz 6 TVG –
die oberste Arbeitsbehörde eines Landes in begründeten Fällen eine Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung
durch Video- oder Telefonkonferenz vorsehen kann. Die Regelung zielt darauf ab, der Arbeitsbehörde eine effek-
tive Durchführung der Verhandlung zu ermöglichen, in welche die für ihre Entscheidungsfindung relevanten Be-
lange Eingang finden können. Die Möglichkeit einer Video- oder Telefonkonferenz steht auch für Verfahren auf
Grundlage der Regelungen der §§ 7, 7a Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
offen, die für die Befassung des Tarifausschusses auf die Vorschrift des § 5 TVG verweisen.
Die physische Anwesenheit vor Ort soll weiterhin der

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.560 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18966, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 128.461–131.021 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ecbf5eb72b50a7e0….

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