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Artikel 6 · BT-Drs. 19/18966 · S. 32

Zu Artikel 6 (Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Nach Satz 4 beteiligen sich die Leistungsträger der Gesetzlichen Krankenversicherung als Träger der Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation an dem im SodEG geregelten Sicherstellungsauftrag, soweit sie Leistungen der
interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung nach § 46 SGB IX in Verbindung mit der Verordnung nach
§ 48 Nummer 1 SGB IX (Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung
bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung – FrühV) erbringen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 33 –                        Drucksache 19/18966


Dabei handelt es sich um eine Leistung der medizinischen Rehabilitation in Form der Komplexleistung, bei der
medizinische Leistungen der Früherkennung und Frühförderung sowie weitere nichtärztliche Leistungen zusam-
menfließen; die Komplexleistung umfasst auch Leistungen zur Sicherung der Interdisziplinarität (§ 2 in Verbin-
dung mit §§ 5, 6, 6a FrühV). Leistungen der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung werden je nach
Ausgestaltung in den einzelnen Ländern in interdisziplinären Frühförderstellen oder nach Landesrecht zugelasse-
nen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinären Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum nach
§ 46 Absatz 2 SGB IX sowie in Sozialpädiatrischen Zentren nach § 119 SGB V erbracht. Neben den Trägern der
Eingliederungshilfe sind die Gesetzlichen Krankenkassen an der Finanzierung beteiligt. Dabei ist eine pauscha-
lierte Entgeltaufteilung zwischen den Trägern vorgesehen, das Landesrecht kann andere als pauschale Abrech-
nungen vorsehen.
Infolge der in § 2 Satz 1 SodEG gesetzlich vorgesehenen Bereichsausnahme würden ohne die Regelung in Satz 4
die Kostenanteil

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.472 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/18966 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/18966, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 110.472–126.944 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ecbf5eb72b50a7e0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP