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Artikel 17 · BT-Drs. 19/18966 · S. 41

Zu Artikel 17 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 17 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Folgeänderung zu Nummer 2.

Zu Nummer 2
Zu § 142
Zu Absatz 1
Die in der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine in einem neuen § 68 SGB II vorgesehene Sonderrege-
lung zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege wird
für nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII leistungsberechtigte Kinder sowie Schülerinnen und Schü-
ler übernommen. In beiden Rechtskreisen handelt es sich um Leistungen des sogenannten Bildungspakets und
deren zeitliche befristete Weitergewährung unter abgeänderten Voraussetzungen aufgrund der Schließzeiten. Zu-
dem werden die Aufwendungen für das gelieferte Mittagessen nur bis zur Höhe des Preises je Essen anerkannt,
der bereits vor der Einrichtungsschließung berücksichtigt wurde.
Ebenso wie in § 68 SGB II erfasst die Regelung alle Kinder, Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der
Schließung der genannten Einrichtungen hilfebedürftig sind. Es kommt somit nicht darauf an, ob die Personen
bereits vor der pandemiebedingten Schließung eine Schule, Kita oder Kindertagespflege besuchten oder dort be-
reits an einer Mittagsverpflegung im Sinne des § 34 Absatz 6 SGB XII teilnahmen oder bereits hilfebedürftig
waren. Zudem gilt die Regelung für Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die während einer Notbetreuung
eine Mittagsverpflegung erhalten.
Zu Absatz 2:
Die Neuregelung in Absatz 2 weitet – wie die Neuregelung für das Schulmittagessen in Absatz 1 – die Voraus-
setzungen für die Berücksichtigung des Mehrbedarfs für ein Mittagessen nach § 42b Absatz 2 für den Zeitraum
der COVID-19-Pandemie vorübergehend aus. Ziel der Neuregelung ist es, bereits im Februar 2020 berücksich-
tigte Mehrbedarfe für gemeinschaftliche Mit

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.148 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18966, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 147.084–152.232 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ecbf5eb72b50a7e0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP