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Artikel 13 · BT-Drs. 19/18966 · S. 39

Zu Artikel 13 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 13 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Folgeänderung zu Nummer 3.

Zu Nummer 2
Redaktionelle Anpassung an die Überschrift in § 68.

Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Während der COVID-19-Pandemie sind Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflege zeitweise geschlos-
sen oder nur für eine Notbetreuung geöffnet. Vielfach steht dort keine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung zur
Verfügung. Eine warme Mittagsmahlzeit muss anderweitig eingenommen werden. Damit hilfebedürftige Kinder,
Schülerinnen und Schüler auch in dieser Situation durch das sogenannte Bildungspaket unterstützt werden, gilt
§ 28 Absatz 6 in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres) mit der Maßgabe, dass
insoweit auf die Tatbestandsmerkmale der Gemeinschaftlichkeit und – bei Schülerinnen und Schülern – auf die
schulische Verantwortung oder einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hort verzichtet wird. Zudem
werden die Aufwendungen für das gelieferte Mittagessen nur bis zur Höhe des Preises je Essen anerkannt, der
bereits vor der Einrichtungsschließung berücksichtigt wurde.
Die Regelung betrifft alle Kinder, Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Schließung der genannten
Einrichtungen hilfebedürftig sind. Es kommt somit nicht darauf an, ob die Personen bereits vor der pandemiebe-
dingten Schließung eine Schule, Kita oder Kindertagespflege besuchten oder dort bereits an einer Mittagsverpfle-
gung im Sinne des § 28 Absatz 6 teilnahmen oder bereits hilfebedürftig waren. Zudem gilt die Regelung für Kin-
der sowie Schülerinnen und Schüler, die während einer Notbetreuung eine Mittagsverpflegung erhalten.
Ersatzlösungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen sind möglichst nah an die bisher bestehenden Versor-
gungsstrukturen anzulehnen. Sie haben zu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.532 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18966, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 140.687–143.219 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ecbf5eb72b50a7e0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP