Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/18966 · S. 29
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Redaktionelle Folgeänderung zur Einfügung des § 421d Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Mit der Änderung wird die bereits für die Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld bestehende Mög- lichkeit, durch eine Nebenbeschäftigung einen Hinzuverdienst bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkom- mens erzielen zu können, über Nebenbeschäftigungen in systemrelevanten Berufen und Branchen hinaus auf alle Beschäftigungen erweitert. Zu Buchstabe b Im Zuge der COVID-19-Pandemie haben viele Arbeitgeber ihren Betrieb ganz einstellen müssen mit der Folge, dass die Arbeit deutlich öfter als in der Vergangenheit nicht nur teilweise, sondern vollständig ausgefallen ist. Die davon betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfahren anders als beispielsweise in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 einen vollständigen Entgeltausfall. Um den Kaufkraftverlust abzumildern und um den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu vermeiden, wird das Kurzarbeitergeld abhängig von der Bezugsdauer bis zum 31. Dezember 2020 erhöht. In diesem Zeitraum beträgt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern 77 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, ab dem siebten Monat des Bezugs 80 bzw. 87 Prozent. Voraussetzung ist, dass das Ist- Entgelt gegenüber dem Soll-Entgelt im jeweiligen Bezugsmonat um mindestens 50 Prozent reduziert ist. Der Referenzmonat für die Berechnung der Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld ist der März 2020 und damit der Monat, in dem sich erstmals die starken Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den deutschen Arbeitsmarkt zeigten. Mit der gestaffelten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bei starker Betroffenheit durch
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.579 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/18966, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.525–98.104 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ecbf5eb72b50a7e0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP