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Artikel 3 · BT-Drs. 19/18963 · S. 13
Zu Artikel 3 (Änderung der Handwerksordnung)
Zu Artikel 3 (Änderung der Handwerksordnung) Zu Nummer 1 Mit der Änderung wird die Inhaltsübersicht aktualisiert. Zu Nummer 2 Mit der Änderung wird ein neuer § 124c eingefügt. Zu § 124c Zu Absatz 1 Die Amtszeit von Mitgliedern der Vollversammlung, der Innungsversammlung, der Mitgliederversammlung, der Delegiertenversammlung, der Vorstände und der Ausschüsse der Handwerksorganisationen nach dem Vierten Teil der Handwerksordnung sowie eines Hauptgeschäftsführers einer Handwerkskammer, die für eine bestimmte Zeit bestellt wurden, endet nach den Satzungen der jeweiligen Organisationen regelmäßig mit Zeitablauf. Erfasst sind daher die Innungen, Innungsverbände, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern. Wenn nicht rechtzeitig ein neues Gremiumsmitglied bestellt werden kann, kann dies dazu führen, dass die jeweilige Organi- sation nicht mehr ordnungsgemäß vertreten werden kann. Zwar kann in den jeweiligen Satzungen geregelt wer- den, dass Mitglieder, deren Bestellung zeitlich befristet ist, im Amt bleiben bis der jeweilige Nachfolger gewählt ist, jedoch haben von dieser Möglichkeit nicht alle Handwerksorganisationen Gebrauch gemacht. Dies soll nun gesetzlich geregelt werden, so dass es auch für die Handwerksorganisationen gilt, die keine entsprechende Rege- lung in ihre Satzung aufgenommen haben. Damit bleiben die Organisationen handlungsfähig, auch wenn keine Drucksache 19/18963 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode neuen Gremiumsmitglieder aufgrund der Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie bestellt werden kön- nen. Hiervon unberührt bleibt jedoch die Möglichkeit der Abberufung und des Ausscheidens von Gremiumsmit- gliedern nach dem jeweiligen Satzungsrecht und der Handwerksordnung. Zu Absatz 2 Mit Absatz 2 Satz
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.919 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/18963, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.894–39.813 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 63a1ff99269cd227….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP