Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 19/18963 · S. 12

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und
Handelskammern)
Zu § 13b
Zu Absatz 1
Die Amtszeit von Präsidiumsmitgliedern endet nach den Satzungen der Industrie- und Handelskammern mit Zeit-
ablauf. Wenn nicht rechtzeitig ein neues Präsidiumsmitglied bestellt werden kann, kann dies dazu führen, dass
die Kammer nicht mehr ordnungsgemäß vertreten werden kann, wenn der dafür notwenige Präsident fehlt bzw.
nicht mehr handlungsfähig ist, wenn das Präsidium als Beschlussorgan nicht mehr im Amt ist. Entsprechendes
gilt für den Hauptgeschäftsführer, dessen Bestellung mit Zeitablauf endet, z.B. mit Eintritt eines zeitlichen Ereig-
nisses (Erreichen des Rentenalters) oder Ablauf einer vorher bestimmten Frist. Zwar können Kammern in ihren
Satzungen regeln, dass Präsidiumsmitglieder oder Hauptgeschäftsführer im Amt bleiben, bis der jeweilige Nach-
folger gewählt ist, jedoch haben von dieser Möglichkeit nicht alle Kammern Gebrauch gemacht. Dies soll durch
§ 13b Absatz 1 nun gesetzlich geregelt werden, so dass es auch für die Kammern gilt, die keine entsprechende
Regelung in ihre Satzung aufgenommen haben. Damit bleiben die Kammern handlungsfähig, auch wenn sie neue
Präsidiumsmitglieder oder einen neuen Hauptgeschäftsführer aufgrund der Beschränkungen durch die COVID-
19-Pandemie nicht wählen bzw. bestellen können. Hiervon unberührt bleibt jedoch die Möglichkeit der Abwahl
eines Präsidiumsmitglieds oder die Abberufung eines Hauptgeschäftsführers sowie des Ausscheidens eines Voll-
versammlungsmitglieds.
Die Regelung gilt auch für Mitglieder der Vollversammlung oder eines Ausschusses.
Zu Absatz 2
Mit § 13b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 wird Kammern ermöglicht, abweichend von ihren Satzungsbestimmungen
auch „virtuelle Vollversammlungen“ durchzufüh

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.132 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/18963 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/18963, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 29.762–34.894 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 63a1ff99269cd227….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP