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Artikel 8 · BT-Drs. 19/18793 · S. 139

Zu Artikel 8 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)

Zu Artikel 8 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)
Die Regelung dient der Anpassung des bisherigen Verweises an den neuen Regelungsstandort. Zwischenzeitliche
Anpassungen wurden in dem Verweis nicht angepasst, sodass die Bezugnahme nicht mehr aktuell war. Dies wird
mit der Anpassung nunmehr korrigiert.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18793, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 535.571–535.886 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0593e939a1924c1e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP