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Artikel 4 · BT-Drs. 19/18793 · S. 138

Zu Artikel 4 (Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Regelung dient der Anpassung des bisherigen Verweises an den neuen Regelungsstandort.

Zu Buchstabe b
Mit der Regelung wird eine konkrete Frist aufgenommen, bis wann die Vereinbarung durch die Vertragspartner
geschlossen werden muss. Zudem dient die Regelung der Anpassung des bisherigen Verweises an den neuen
Regelungsstandort.

Zu Nummer 2
Mit der neuen Regelung wird ein Zuschlag in Höhe von fünf Euro eingeführt, den ein Krankenhaus je voll- und
teilstationärem Fall erhält, für den es im Rahmen der Krankenhausbehandlung entstandene Daten in der elektro-
nischen Patientenakte speichert. Hierdurch wird, neben der Finanzierung des technischen Aufwands durch den
Telematikzuschlag, ein wirksamer Anreiz für die Krankenhäuser gesetzt, die elektronische Patientenakte einzu-
führen und zu nutzen.
Damit elektronische Patientenakten mit Einwilligung der Versicherten möglichst schnell zur Unterstützung des
einrichtungs- und sektorenübergreifenden Informationsaustauschs im Gesundheitswesen und damit zur Verbes-
serung der medizinischen Behandlungsqualität genutzt werden können, erhalten Versicherte mit § 346 Absatz 3
zusätzlich einen einmaligen Anspruch auf Erstbefüllung ihrer elektronischen Patientenakte mit medizinischen
Behandlungsdaten. Dieser Anspruch richtet sich neben Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten so-
wie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die vertragsärztlich tätig sind, auch gegen Ärztinnen und
Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in vertragsärztlich
tätigen Einrichtungen oder in zugelassenen Krankenhäusern tätig sind. Die damit verbundene Leistung wird im
Jahr 2021 ebenfalls durch einen einmaligen Zuschlag

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.149 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/18793 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/18793, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 529.731–533.880 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0593e939a1924c1e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP